Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.09.2021, 21:56 |
Satzung
Satzungstext
Präambel
Die Grüne Jugend (GJ) Bad Kreuznach sieht sich als Organisation zur Vernetzung
und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische
Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichstellung der
Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität,
Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören
zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Bad Kreuznach.
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Bad Kreuznach.
(2) Die Grüne Jugend Bad Kreuznach kooperiert mit dem Ortsverband Bündis 90\Die
Grünen, ist jedoch politisch und organisatorisch selbständig. Ihr
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Kreis Bad Kreuznach.
(3) Der Sitz der Grünen Jugend Bad Kreuznach ist im Netzwerk am Turm in Bad
Kreuznach.
§2 Aufgaben
Die Grüne Jugend Bad Kreuznach stellt sich folgende Aufgaben:
(1) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
(2) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen
(3) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
(4) Vertretung der Ziele und Grundsätze der Grünen Jugend Bad Kreuznach
innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
entsprechend den geltenden Beschlüssen.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünen Jugend Bad Kreuznach kann jede natürliche Person bis zum
vollendeten 30. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der
Grünen Jugend Bad Kreuznach bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder
der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz aus Bad Kreuznach sind Mitglieder der Grünen
Jugend Bad Kreuznach und umgekehrt.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch jedes andere Mitglied der Grünen Jugend
Rheinland-Pfalz unabhängig vom Wohnort Mitglied der Grünen Jugend Bad Kreuznach
werden, sofern dieses keinem weiteren Kreisverband angehört.
(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer zuständigen Gliederung der
Grünen Jugend beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des Antrags kann das
Schiedsgericht der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz angerufen werden.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der
Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der Grünen Jugend Bad Kreuznach zu bekleiden
und Anträge auf der Mitgliederversammlung (MV) zu stellen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 30. Geburtstag
oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit
2/3-Mehrheit. Die Entscheidung gilt vorbehaltlich einer Entscheidung des
Landesschiedsgerichts, sofern dieses innerhalb von drei Monaten angerufen wird.
(5) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
§4 Gliederung und Aufbau
(1) Die Grüne Jugend Bad Kreuznach setzt sich aus den Einzelmitgliedern
zusammen.
(2) Organe der Grünen Jugend Bad Kreuznach sind die Mitgliederversammlung (MV)
und der Vorstand.
(3) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit
mit 2/3-Mehrheit ausschließen.
§5 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Bad
Kreuznach. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet
mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per
E-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des
Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Eine
Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens
ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per E-
Mail zu stellen.
(2) Die MV
– bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der
Grünen Jugend Bad Kreuznach
– nimmt Berichte entgegen,
– beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und
entlastet ihn
– beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
– berät und beschließt den Haushalt,
– nimmt den Kassenbericht entgegen.
(3) Anträge sollten mindestens drei Tage vor der MV eingereicht werden,
satzungsändernde Anträge müssen mindestens fünf Tage vor der
Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand
muss sie mit der Einladung verschicken oder öffentlich (beispielsweise auf der
Website, in einem Wiki o.ä.) zugänglich machen.
(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
§6 Vorstand
(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend Bad Kreuznach
nach außen.
(2) Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes.
(3) Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen und einem/einer
Schatzmeister*in und einem\einer Pressesprecher*in zusammen und kann auf Antrag
um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen erweitert werden, die ein
zusätzliches Amt bekleiden können. Alle Vorstandsmitglieder sind
gleichberechtigt.
(4) Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und
organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht
vorlegen.
(5) Mindestens 50% der Plätze müssen von Frauen besetzt sein. Sollte keine Frau
auf den Platz der Sprecherin kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser
Platz unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen. Auch offene
Plätze müssen für den Fall, dass keine Frau auf einem einer Frau zustehenden
Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber
von einem Frauenforum aufgehoben werden.
Das Frauenforum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle
Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben
auch diese Plätze unbesetzt.
(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf
der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des
nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes.
§ 7 Kassenprüfer*innen
(1) Die Mitgliederversammlung wählt parallel zum Kreisvorstand eine\n
Kassenprüfer*in nach dem Frauenstatut der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz. Diese\r
darf dem Kreisvorstand nicht angehören und hat der MV einen jährlichen
Kassenbericht vorzulegen.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten
Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.
Enthaltungen sind gültige Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die
erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden
bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.
(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird
eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
(3) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der
über sie beschließenden Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.
§9 Auflösung
(1) Die Auflösung der Grünen Jugend Bad Kreuznach kann nur durch eine eigens
dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Ortsverband Bad Kreuznach, mit der Auflage es für die Förderung
der Jugend in der Partei zu verwenden.
§ 10 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am
25.November 2017 in Bad Kreuznach in Kraft.
Änderungsanträge
- S1 (Johannes Lukas Wild (KV Bad Kreuznach), Eingereicht)
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